Anti-Doping DJK Bundessportfest
Für die Meldung zum DJK Bundessportfest muss jeder Athlet eine Anti-Doping Erklärung unterschreiben. Diese könnt ihr bei eurem Trainer abgeben. Die Athletenerklärung findet ihr hier: Link
Weitere Infos:
Doping-Kontrollmaßnahmen
Es gilt die Anti-Doping-Regelung des DJK-Sportverbands und der NADA. Es werden unangekündigt Dopingkontrollen durchgeführt. Sportlerinnen und Sportler unter 16 Jahre können bei der Urinprobe eine Sichtkontrolle ablehnen, für alle anderen ist diese zwingend vorgeschrieben. Für alle DJK-Mitglieder gilt der Anti-Doping-Code des DJK-Sportverbands (einzusehen unter www.djk.de), für Nicht-DJK-Mitglieder die Anti-Doping-Ordnung ihres Fachverbands. Von jedem Teilnehmer muss eine Athletenerklärung, von den Trainern, Betreuern, Ärzten, Physiotherapeuten eine Ehrenerklärung vorliegen! Diese sind mit spätestens mit der namentlichen Meldung zum 31.03.2018 einzureichen, es sei denn, es ist in der Sportausschreibung ausdrücklich anders erwähnt. Auch bei nachträglicher Änderung der Teilnehmer (z.B. Ersatz für erkrankte Spieler) muss die entsprechende Erklärung mitgesandt bzw. im Wettkampfbüro vorgelegt werden!
Die Anti-Doping-Erklärungen (Athleten und Ehrenerklärung für Trainer, Betreuer, etc.) sowie den DJK- Anti-Doping-Code können Sie auf dieser Website unter Sport/Formulare zum Download herunterladen. Wir bitten jeden Teilnehmer darum, eine Kopie seiner Erklärung zu seinen Akten zu nehmen.Wichtige Hinweise, was im Krankheitsfall zu tun ist, sowie eine Liste der verbotenen Medikamente, gibt es unter
Quelle: https://www.djk-bundessportfest.de/sport/anti-doping
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